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Salzachsanierung: »No-Regret-Maßnahmen«

Während sich die Variantenentscheidung für die Sanierung der Unteren Salzach von Laufen bis zur Nonnreiter Enge seit 2014 hinzieht, hat der OÖ-Landesumweltanwalt Martin Donat schon vor Jahren vorgeschlagen, mit Maßnahmen zu beginnen, die variantenunabhängig sind, z. B. unterhalb Tittmoning.

Diesbezügliche Planungen des Gewässerbezirks Braunau und Mittelanforderungen in Wien wurden bewilligt, sodass man mit der Umsetzung dieser »No-Regret-Maßnahmen« auf der österreichischen Seite starten konnte:

Etwa 150 m unterhalb der Tittmoninger Brücke hat man vor einigen Wochen begonnen, einen 10 m breiten Streifen samt Treppelweg und Uferbefestigung in die Salzach zu baggern. Vorher wurde der Streifen schon abgeholzt. Von den Österreichischen Bundesforsten konnte man den erforderlichen Grund erwerben, so dass sich die Salzach in den nächsten Jahrzehnten auf einer Strecke von 3 km selbsttätig ca. 50m aufweiten kann. Beim Gewässerbezirk ist man nach Vorgesprächen mit den Bundesforsten optimistisch, auch von der Brücke aufwärts bis Riedersbach einen 50m breiten Uferstreifen erwerben zu können, um auch dort der Salzach freien Lauf zu verschaffen. Auf bayerischer Seite ist man ein Jahr in Verzug. Der Uferrückbau soll im Herbst 2021 beginnen. In diesem Winter werden Bäume im Uferbereich gefällt und Wurzelstöcke entfernt. Außerdem soll der gesamte vorgesehene Aufweitungsbereich faunistisch und floristisch untersucht werden um geschützte Arten ggf. umzusiedeln. Der Hochwasserdamm muss vor allem im nördlichen Bereich verstärkt werden.

Zusammen mit der österreichischen Seite wird sich dann die Salzach aus eigener Kraft von jetzt 100 m auf bis zu 200 m Breite aufweiten können, Material aus der Au, das ja unter der Humus- und Sandschicht aus Kies besteht, in die Salzach einbringen und damit die Flusssohle stabilisieren. Es werden vielgestaltige Habitate entstehen, an denen es in der regulierten Salzach für die Fische so drastisch fehlt, wie seichte und tiefe Rinnen, Buchten, strömungsberuhigte Zonen, Inseln im Wechsel der Wasserstände und Jahreszeiten.

Die Entscheidung über die Sanierungsvariante im Tittmoninger Becken steht noch aus. Von fünf Varianten von 2014 hat die Gewässerkommission 2017 zwei zur weiteren Verfolgung empfohlen: die Aufweitungsvariante A (Naturvariante) und die Kraftwerksvariante E1 der GKW (Verbund) mit drei Fließgewässerkraftwerken. Es ist kein Nachteil, dass alles so lange dauert. Mittlerweile ist nämlich nur noch von einem Kraftwerk die Rede. Seit 2000 beobachtet man eine Verlangsamung der Eintiefungstendenz der Salzach auf Grund der verbesserten Kiesdurchgängigkeit der Kraftwerke im Mittellauf und der jährlich mehreren Zehntausend Kubikmeter Kies aus der Saalach, die in Kiebling der Talsperre entnommen und ins Unterwasser eingelagert werden. Wenn sich diese Tendenz fortsetzt, wird man die einzig verbliebene Sohlrampe bei Fkm 40 der Salzach wohl nicht mehr brauchen. Die Gewässerkommission hat im September 2020 den Wasserbauverwaltungen den Auftrag erteilt, die Notwendigkeit eines Stützbauwerkes bei Km 40 nochmal zu untersuchen und eine Risikoabschätzung durchzuführen. Ohne Sohlrampe in einer Höhe, die energetisch sinnvoll nutzbar ist, wird es wohl auch kein Kraftwerk geben. In Österreich wird für die Variante A schon einmal ein UVP Feststellungsantrag gestellt.

Gerhard Auer

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