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Wasserwirtschaftliche Rahmenuntersuchung Salzach

WRS von 1995–2000

Die Ständige Gewässerkommission, eingerichtet auf der Basis des Regensburger Vertrags zwischen Deutschland und Österreich, veranlasste Anfang der 90er Jahre die »Wasserwirtschaftliche Rahmenuntersuchung Salzach« mit der Zielsetzung, Maßnahmen zur Sanierung der Salzach im Bereich von der Saalachmündung bis zur Mündung in den Inn zu entwickeln.
Der Auftrag der Ständigen Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag war die »Entwicklung von Maßnahmen zur Sanierung der Salzach«. Er beruhte auf dem schon erwähnten Beschluss des Bayerischen Landtages zur »Sicherung der Salzach-Auen-Systeme« und dem Beschluss der Salzburger Landesregierung »Wiederherstellung eines naturnäheren Zustandes«

Eck- und Zielpunkte dieses Auftrages waren

  • Ende der Flussbetteintiefung
  • Erhaltung des Hochwasserschutzes für Siedlungen 
  • ökologische Verbesserung
  • mehr Dynamik im Fluss
  • häufigere Überflutung der Au
  • Nebengewässer anlegen oder reaktivieren.

Die WRS war eine gemeinsame länderübergreifende, interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die nach vielen harten, internen Auseinandersetzungen Beachtliches geleistet hat. Die internen Auseinandersetzungen ergaben sich dabei fast zwangsläufig aus der Vorgabe, Lösungsmöglichkeiten zu ermitteln, zu bewerten und Maßnahmenvorschläge zu machen. Interessenskollisionen waren vorprogrammiert. Vielleicht waren diese Kämpfe aber auch notwendig, um zu objektiven Grundlagen zu kommen, die in den 12 Berichtsbänden dokumentiert sind:

  • Flussmorphologie,
  • Vegetation
  • Geschiebetransportmodell
  • 2D-Abfluss-Simulation
  • Bodenwasserhaushalt und Grundwasser
  • Morphologische Auswirkungen der Aufweitungen
  • Physikalisches Modell Sohlrampe
  • Planungsmethodik und Variantenvorauswahl
  • Ökologische und Naturschutzfachliche Bewertung
  • Auswirkungen auf Land- und Forstwirtschaft
  • Bewertung der Lösungsvarianten

Entscheidend war dabei, dass es der Arbeitsgruppe Ökologie gelang, die Anforderungen der Ökologie und des Naturschutzes zusammenzuführen und zu einem gemeinsamen und von beiden Seiten getragenen Bewertungsmodell der Maßnahmenvarianten zu kommen. Ab sofort ließen sich die Positionen von Gewässerökologie und Naturschutz in den Auen nicht mehr auseinander dividieren.